Embajada de Costa Rica

GEBRAUCH ÖFFENTLICHER DOKUMENTE IN COSTA RICA

(APOSTILLE)

Öffentliche Dokumente aus Deutschland, Ungarn und der Tschechischen Republik sind in Costa Rica gültig, sofern sie über eine Apostille (Anhang oder Stempel, der die Authentizität der Unterschrift auf dem Dokument bestätigt) verfügen.

Wo kann ich die Apostille für mein Dokument beantragen?

  1. Deutschland: Information darüber, wo Sie die Apostille für Ihr Dokument beantragen können, finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
  2. Ungarn und Tschechische Republik: Um Ihr Dokument mit einer Apostille zu versehen, wenden Sie sich bitte an das Außenministerium des Landes.

Sobald das Dokument über eine Apostille verfügt, kann es jeder costa-ricanischen Behörde vorgelegt werden. Es ist NICHT nötig, es der Botschaft vorzulegen.

Wichtig: Seit dem 14. Dezember 2011 beglaubigen die Botschaft und die Honorarkonsulate KEINE öffentlichen Dokumente.

Rechtsgrundlage:

- Übereinkommens Nummer zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen).

WICHTIG

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