ANMELDUNG EINER IM AUSLAND GESCHLOSSENEN EHE
Anforderungen:
- Anschreiben auf Spanisch, unterzeichnet von mindestens einem der Ehepartner, mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Benachrichtigungen.
- Ausgefülltes Formular (dieses Formular ist nur ein Entwurf)
- Original und Kopie der deutschen internationalen Heiratsurkunde, die nicht älter als sechs Monate ist und mit einer Apostille versehen ist.
- Kopie von beiden Seiten des gültigen costa-ricanischen Personalausweises. Im Falle, dass der Interessent Ausländer ist, Kopie der Seite mit persönlicher Information des gültigen Reisepasses.
- Deutsche Briefmarken im Wert von 7,20 € für den Versand nach Costa Rica.
Vorgehensweise:
Nach Erhalt der Dokumente, werden diese per Einschreiben an das Standesamt in San José geschickt.
Bearbeitungszeit in Costa Rica:
- Versand per Einschreiben: 2 Monate.
- Um der Ablauf zu beschleunigen, können Sie auf eigene Kosten einen Kurierdienst beauftragen.
Kosten: Kostenlos
Rechtsgrundlage:
- Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshofs (Tribunal Supremo de Elecciones) und Artikel 55 des Standesamts (Registro Civil).