Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:30 Uhr und 13:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Die folgenden Verfahren können in den Honorarkonsulaten durchgeführt werden:
- Antrag auf Erteilung einer Cédula
- Registrierung im Standesamt in Costa Rica
- Beantragung von Ausreisegenehmigungen für Minderjährige und Wechsel der Begleitperson von Minderjährigen
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Entgegennahme von Anträgen auf vorläufige Sondervisa
- Bewilligung von Passanträgen für Minderjährige
Pass-, Salvoconductos und Notariatsangelegenheiten sowie die Erteilung von Visa werden ausschließlich im Generalkonsulat von Costa Rica in Berlin bearbeitet.