Embajada de Costa Rica

 

Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 9:30 Uhr und 13:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Die folgenden Verfahren können in den Honorarkonsulaten durchgeführt werden:

  • Antrag auf Erteilung einer Cédula
  • Registrierung im Standesamt in Costa Rica
  • Beantragung von Ausreisegenehmigungen für Minderjährige und Wechsel der Begleitperson von Minderjährigen
  • Beantragung von Führungszeugnissen
  • Entgegennahme von Anträgen auf vorläufige Sondervisa
  • Bewilligung von Passanträgen für Minderjährige

Pass-, Salvoconductos und Notariatsangelegenheiten sowie die Erteilung von Visa werden ausschließlich im Generalkonsulat von Costa Rica in Berlin bearbeitet.

 

 

ANMELDUNG BEI DER BOTSCHAFT

REGISTRIERUNG ZUR WAHL IM AUSLAND

REGISTRIERUNGEN IM STANDESAMT IN COSTA RICA

ANTRAG AUF REISEPASS

                     ANTRAG AUF PERSONALAUSWEIS (CÉDULA)                     

AUSREISEERLAUBNIS FÜR MINDERJÄHRIGE

ANTRAG AUF COSTARICANISCHES FÜHRUNGZEUGNIS

ANSÄSSIGKEITSBESCHEINIGUNG IN DEUTSCHLAND

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WICHTIG

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Weiterführende Links

 


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