Embajada de Costa Rica

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 NOTARIELLE ANGELEGENHEITEN 

 

Notarielle Urkunde können nur in der Botschaft in Berlin, nicht aber in Honorarkonsulaten durchgeführt werden. Beispiele für notarielle Angelegenheiten:

  • Allgemeine Vollmachten
  • Sondervollmachten
  • Verkäufe und Käufe
  • Eheschließungen
  • Ehescheidungen

Um diese Art von Dienste durchzuführen, müssen Sie die folgenden Dokumente per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ") übermitteln (falls weitere Dokumente erforderlich sind, wird die Konsulin Sie per E-Mail informieren):

  1. Entwurf der Urkunde
  2. Ausweisdokument (gültiger Personalausweis für Costa-Ricaner und Reisepass für Ausländer).
  3. Digitale Bescheinigung (wenn sich das Verfahren auf im nationalen Register eingetragene Immobilien oder juristische Personen bezieht. Man kann die Bescheinigung auf www.registronacional.go.cr kaufen).

 

 

WICHTIG

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