Embajada de Costa Rica

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BEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE MIT EINEM BESTIMMTEN BERUF


Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica 

 

  1. Antragsformular.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  3. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  4. 2 aktuelle farbige Passbilder.
  5. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  6. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
  7. Original und Kopie der Internationale Geburtsurkunde die nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsraum sein dürfen und über eine Apostille verfügen müssen.
  8. Fotokopie aller Seiten des Reisepasses mit Apostille.
  9. Gemeindepatent
  10. Sanitäre Betriebserlaubnis, ausgestellt vom Gesundheitsministerium.
  11. Bescheinigung des Einkommens durch einen Wirtschaftsprüfer (Certified Public Accountant).
  12. Nachweis über die Zahlung von Steuern oder ein Formular zur Steuerbefreiung, das dem Finanzministerium vorgelegt wird.
  13. Übt die ausländische Person einen Beruf aus, für den eine besondere Qualifikation erforderlich ist, wird die Erlaubnis vom Besitz abhängig gemacht und ggf. Homologation des entsprechenden Titels und ggf. gebührende Studiengebühren

 

WICHTIG

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