AUFENTHALTSGENEHMIGUNGEN
Aufenthaltsgenehmigungen müssen direkt bei der Einwanderungsbehörde in Costa Rica (Dirección General de Migración y Extranjería) beantragt werden. In einigen Fällen, kann das Verfahren in Deutschland eingeleitet werden, muss aber persönlich in Costa Rica abgeschlossen werden.
Informationen zu allen Kategorien befristeter Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie auf der Website der Einwanderungsbehörde.
Für Informationen über Visums aufgrund von Costa-Ricanischer Familienangehöriger und Eheschließung mit einer/einem Costa-Ricaner/in, klicken Sie bitte hier
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