Embajada de Costa Rica

VISUM FÜR DOZENTEN ODER FORSCHER VON BILDUNGSEINRICHTUNGEN DIE BEI DER EINWANDERUNGSBEHÖRDE REGISTRIERT SIND

Voraussetzungen:

  1. Antragsformular.
  2. 1 aktuelles und farbiges Passfoto.
  3. Kopie der Seite mit persönlicher Information des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch sechs Monaten gültig sein.
  4. Original und Kopie der Annahmebestätigung der bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) registrierten Bildungseinrichtung. 
  5. Bitte reichen Sie folgende Dokumente, nicht älter als sechs Monate und mit einer Apostille versehen, im Original und eine Kopie davon, ein:
    1. Internationale Geburtsurkunde.
    2. Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzen drei Jahre.
  6. Solvenznachweis durch eines der folgenden Dokumente (Alle Dokumente müssen entweder im Original vorliegen, oder als Kopie durch den Arbeitgeber oder Ihre Bank abgestempelt und unterschrieben worden sein):
    1. Kontoauszug mit allen Kontobewegungen der letzen drei Monate.
    2. Besitzurkunde aller beweglichen Güter und Immobilien.
    3. Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers mit Briefkopf und Stempel sowie Angabe von Brutto- und Nettogehalt, Dienstjahre und Art der Beschäftigung.
  7. Andere Dokumente, die der Konsul nach Überprüfung der Dokumente anfordert.

Beginn des Verfahrens in der Botschaft:

Der Interessent muss die Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Ist die Überprüfung der Dokumente erfolgt, wird dem Antragssteller ein Termin gegeben, an dem er den Antrag persönlich unterzeichnet. Mitzubringen ist der gültige Reisepass im Original. 

Der Interessent muss die Dokumente mindestens eineinhalb Monate vor der Reise nach Costa Rica per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken.

Wenn Sie den Prozess bei einem Honorarkonsulat von Costa Rica in Deutschland beginnen, müssen Sie dies ebenfalls eineinehalb Monate im Voraus tun, müssen sich jedoch vorher mit dem jeweiligen Konsulat abstimmen.

Abschluss der Formalitäten in Costa Rica

Am Tag des Termins wird das Visum in den Reisepass des Antragstellers gestempelt und die Originaldokumente werden zurückgegeben. Der Interessent muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Abstempeln des Visums nach Costa Rica reisen. Nach der Einreise in Costa Rica hat der Interessent 30 Tage Zeit, seine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen und muss dafür die Originaldokumente einreichen.

Kosten:

  • - Für das Abstempeln des Visums im Reisepass: Siehe Gebührentabelle 21.
  • - Zusätzliche Kosten, die von der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración y Extranjería) für den Abschluss des Verfahrens erhoben werden.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel V, Kapitel II (Ley General de Migración y Extranjería).
  • - Regelsatz 36626-G für die Verleihung von Einreisevisa nach Costa Rica, Kapitel III, Abschnitt I (Reglamento para el otorgamiento de visas de ingreso a Costa Rica).

Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

 

WICHTIG

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