Embajada de Costa Rica

VISUM FÜR KLERIKER

Wer kann es beantragen?

Kleriker, die einer im Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto) eingeschriebenen Kongregation angehören.

Voraussetzungen:

  1. Anschreiben mit folgenden persönlichen Angaben:
    1. Vollständiger Name und Nachname
    2. Nationalität
    3. Familienstand
    4. Beruf
    5. Geburtsdatum
    6. Tag der Ein- und Ausreise
    7. Art, Gültigkeit und Nummer des Reisepasses
    8. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail, Anschrift)
    9. Das Anschreiben wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  2. 1 aktuelles und farbiges Passbild.
  3. Kopie der Seite mit persönlicher Information des Reisepasses. Dieser sollte mindestens noch sechs Monaten gültig sein.
  4. Bestätigungsschreiben der religiösen Kongregation in Costa Rica aus dem folgendes hervorgeht:
    1. Das Betätigungsfeld des Antragstellers
    2. Dauer des Aufenthaltes in Costa Rica
  5. Schreiben der Abteilung Kultus des Außenministeriums (Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto) welches beweist, dass die religiöse Kongregation in Costa Rica registriert ist.
  6. Bitte reichen Sie folgendes Dokument, nicht älter als sechs Monate und mit einer Apostille versehen, im Original und eine Kopie davon, ein: 
    1. Internationale Geburtsurkunde. 
    2. Polizeiliches Führungszeugnis Ihres Wohnsitzes der letzen drei Jahre.
  7. Nachweis über die finanzielle Solvenz zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Costa Rica.
  8. Weitere Dokumente die der Konsul nach Überprüfung aller Dokumente anfordert.

Beginn des Verfahrens in der Botschaft:

Der Interessent muss die Dokumente per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken. Ist die Überprüfung der Dokumente erfolgt, wird dem Antragssteller ein Termin mitgeteilt, an dem erden Antrag persönlich unterzeichnet. Mitzubringen ist der gültige Reisepass im Original. 

Der Interessent muss die Dokumente mindestens eineinhalb Monate vor der Reise nach Costa Rica per Post an die costa-ricanische Botschaft in Berlin schicken.

Wenn Sie den Prozess bei einem Honorarkonsulat von Costa Rica in Deutschland beginnen, müssen Sie dies ebenfalls eineinehalb Monate im Voraus tun, müssen sich jedoch vorher mit dem jeweiligen Konsulat abstimmen.

 

Abschluss der Bearbeitung in Costa Rica:

Am Tag des Termins wird das Visum in den Reisepass des Antragstellers gestempelt und die Originaldokumente werden zurückgegeben. Der Interessent muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Abstempeln des Visums nach Costa Rica reisen. Nach der Einreise in Costa Rica hat der Interessent 30 Tage Zeit, seine Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen und muss dafür die Originaldokumente einreichen.

Kosten:

  • - Für das Abstempeln des Visums im Reisepass: Siehe Gebührentabelle 21.
  • - Zusätzliche Kosten, die vom Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores y Culto) für den Abschluss des Verfahrens erhoben werden.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel V, Kapitel II (Ley General de Migración y Extranjería).
  • - Regelsatz 36626-G für die Verleihung von Einreisevisa nach Costa Rica, Kapitel III, AbschnittI (Reglamento para el otorgamiento de visas de ingreso a Costa Rica).

Zusätzliche Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

 

WICHTIG

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