Embajada de Costa Rica

ERNEUERUNG DES PERSONALAUSWEISES (CÉDULA)

Erforderliche Dokumente:

1. Anschreiben des Interessenten, aus dem eine E-mail-Adresse oder Telefonnummer für Benachrichtigungen, hervorgeht. Geben Sie auch das gewünschte Wahldomizil an. Sie können dabei eine der folgenden Optionen wählen:

     - Botschaft von Costa Rica in Berlin, wenn Sie in Deutschland wählen wollen. Klicken Sie bitte hier, um mehr über die Wahl im Ausland zu erfahren.

     - Adresse in Costa Rica.

2. Ausgefülltes Personalausweis-Formular.

3. Kopie von beiden Seiten des ungültigen Personalausweises.

     - Im Fall eines Diebstahls des gültigen Personalausweises, fügen Sie bitte Ihrem Antrag die Anzeige bei der Polizeibehörde bei.

     - Im Fall eines Verlusts des gültigen Personalausweises, muss dies im Anschreiben erwähnt werden.

4. 2 Fotos mit folgenden Eigenschaften:

     - Hintergrund: hellgrau, sonst weiß

     - Die unteren Ecken des Fotos sollen auf Höhe der Schultern sein

     - Genaue Maße: 5 cm Höhe x 4 cm Breite

5. Deutschen Briefmarken für den Versand. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft über den genauen Briefmarkenwert. 

Verfahren:

Nachdem die o.g. Dokumente in der Botschaft oder Honorarkonsulat eingegangen sind und überprüft wurden, wird ein Termin vereinbart, an welchem der Antragsteller das originale Formular ausfüllt und unterschreibt. Der Antragsteller muss seinen ungültigen Personalausweis vorzeigen.

Sobald der Personalausweis ausgefertigt ist, wird er vom Obersten Wahlgerichtshof (Tribunal Supremo de Elecciones) an die Botschaft in Berlin oder an ein Honorarkonsulat geschickt.

Bearbeitungszeit:

  • 3 Monate bei Versand als Einschreiben.
  • Um den Ablauf zu beschleunigen, können Sie auf eigene Kosten einen Kurierdienst beauftragen.

Gebühren: Kostenlos

Rechtsgrundlage:

  • - Verfassung von Costa Rica, Artikel 95 Unterabschnitt 2) und Artikel 104 Unterabschnitt 3).
  • - Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshof (Tribunal Supremo de Elecciones) und Artikel 73, 75, 76, 88 Unterabschnitte c), 89, 92 y 93 des Standesamt (Registro Civil).
  • - Entscheidung 2337-E vom 6. September 2004, des TSE.

WICHTIG

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