Embajada de Costa Rica

ANMELDUNG EINES VOLLJÄHRIGEN KINDES MIT EINEM COSTA RICANSICHEN ELTERNTEIL, DAS IM AUSLAND GEBOREN WURDE

Anforderungen:

  1. Anschreiben des Interessenten, aus dem seine E-Mail Adresse oder Telefonnummer hervorgeht.
  2. Ausgefülltes Formular (dieses Formular ist nur ein Entwurf)
  3. Original und Kopie der internationalen deutschen Geburtsurkunde, ordnungsgemäß apostilliert. Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, eine Geburtsurkunde aus dem jeweiligen Land, ordnungsgemäß apostilliert. Wenn die Urkunde nicht auf Spanisch ist, muss eine offizielle Übersetzung ins Spanische mit Apostille vorgelegt werden.
  4. Fotokopie des gültigen Reisepasses (Seite mit der persönlichen Information).
  5. Deutsche Briefmarken im Wert von 7,20 € für den Versand nach Costa Rica.

Vorgehensweise:

Nach Prüfung aller Dokumente, bekommen Sie einen Termin bei der Botschaft oder einem Honorarkonsulat um das Formular "Geburtsanzeige" zu vervollständigen und zu unterschreiben. Bei diesem Termin muss der gültige deutsche Reisepass vorgelegt werden.

Zu beachten:

Wenn der Interessent schon 25 Jahre alt ist, wird die Geburt zwar registriert aber die costaricanische Staatsangehörigkeit wird nicht gewährt. Um diese zu erhalten, müssen Sie eine Einbürgerung beim Standesamt (Oficina de Opciones y Naturalizaciones) beantragen.

Voraussichtliche Bearbeitungszeit in Costa Rica:

  • Versand per Einschreiben: 2 Monate.
  • Um der Ablauf zu beschleunigen, kann auf eigene Kosten ein Kurierdienst beantragt werden.

Kosten: Kostenlos

Rechtsgrundlage:

- Costa Ricanische Verfassung, Artikel 13.

- Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshofs (Tribunal Supremo de Elecciones) und Artikel 48 des Standesamt (Registro Civil).

WICHTIG

Diapositiva2
Diapositiva1

Weiterführende Links

 

presidencia logoRREE logo

comex logo

visit costa_rica_logo

Facebook-logo