Embajada de Costa Rica

ANMELDUNG EINES MINDERJÄHRIGEN KINDES MIT EINEM COSTA RICANISCHEN ELTERNTEIL, DAS IM AUSLAND GEBOREN WURDE

 

Erforderliche Unterlagen

1. Anschreiben, unterschrieben vom costa-ricanischen Elternteil, mit Angabe von:

  • E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen

  • Telefonnummer für Rückfragen

2. Kopie des gültigen costa-ricanischen Ausweises des Elternteils (beidseitig)

3. Ausgefülltes Anmeldeformular (dies ist eine Entwurfsversion)

4. Geburtsurkunde

Bei Geburt in Deutschland: Original mit Apostille. Es wird empfohlen, die internationale bzw. mehrsprachige Version zu beantragen.

Bei Geburt in einem anderen Land: entsprechendes Dokument, ebenfalls mit Apostille.

Liegt das Dokument nicht auf Spanisch vor, muss eine offizielle spanische Übersetzung mit Apostille beigefügt werden.

5. Kopie des gültigen Reisepasses des ausländischen Elternteils (Seite mit den persönlichen Daten)


Verfahren

Vorabübersendung der Unterlagen:

 

Alle erforderlichen Unterlagen sind zur Prüfung per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Konsulartermin:

Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Termin vereinbart, an dem der costa-ricanische Elternteil die Geburtsanzeige ausfüllen und unterschreiben muss.
Die Anwesenheit beider Elternteile ist nicht erforderlich.

Weiterleitung an das Zivilstandsamt:

Das Konsulat leitet den Antrag an das Zivilstandsamt von Costa Rica weiter.
Das Original der Geburtsurkunde verbleibt beim Zivilstandsamt.


Am Tag des Termins:

  • Bringen Sie das Original und Kopien aller erforderlichen Unterlagen mit.

  • Beide Elternteile können anwesend sein; die Anwesenheit des costa-ricanischen Elternteils ist jedoch zwingend erforderlich.

  • Die Anwesenheit des minderjährigen Kindes ist nicht notwendig.

  • Das Verfahren ist kostenlos und muss persönlich durchgeführt werden.


Bearbeitungszeiten

Das Konsulat übermittelt die Anträge monatlich an das Oberste Wahlgericht in Costa Rica.
Ab Eingang des Antrags in Costa Rica gelten folgende Bearbeitungsfristen:

  • 22 Arbeitstage, wenn das Kind unter 10 Jahre alt ist

  • 65 Arbeitstage, wenn das Kind zwischen 10 und 17 Jahre alt ist


Optionen zur Beschleunigung des Verfahrens

Der Antragsteller kann den Antrag einzeln versenden:

  • Per Einschreiben: Beifügung deutscher Briefmarken im Wert von 7,20 €

  • Per Kurierdienst: Übernahme der Versandkosten durch den Antragsteller


Konsulargebühr

  • Das Verfahren ist kostenfrei


Rechtsgrundlage

  • Politische Verfassung von Costa Rica, Artikel 13

  • Gesetz Nr. 3504, Organisches Gesetz des Obersten Wahlgerichts und des Zivilstandsamts, Artikel 48

WICHTIG

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Weiterführende Links

 


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