Embajada de Costa Rica

PERSONALAUSWEIS (CÉDULA) ZUM ERSTEN MAL

Erforderliche Dokumente:

1. Anschreiben des Interessenten, aus dem eine E-mail-Adresse oder Telefonnummer für Benachrichtigungen, hervorgeht. Geben Sie auch das gewünschte Wahldomizil an. Sie können dabei eine der folgenden Optionen wählen:

     - Botschaft von Costa Rica in Berlin, wenn Sie in Deutschland wählen wollen. Klicken Sie hier um mehr über die Wahl im Ausland zu erfahren.

     - Adresse in Costa Rica.

2. Ausgefülltes Personalausweis-Formular.

3. 2 Fotos mit folgenden Eigenschaften:

     - Hintergrund: hellgrau, sonst weiß

     - Die unteren Ecken des Fotos sollen auf Höhe der Schultern sein

     - Genaue Maße: 5 cm Höhe x 4 cm Breite

4. Identifizierung anhand:

    - Kopie der costa-ricanischen Ausweiskarte für Minderjährige (TIM).

  - Persönliches Erscheinen in der Botschaft von zwei Zeugen (Vater, Mutter, Geschwister oder Großeltern) mit gültigem Personalausweis (cédula de identidad) oder gültigem Reisepass (wenn ein Zeuge Ausländer ist), um die costa-ricanische Nationalität des Interessenten zu bestätigen. Wenn die Zeugen in Costa Rica sind, muss dies im Anschreiben angegeben werden.

5. Deutschen Briefmarken für den Versand. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft über den genauen Briefmarkenwert. 

Verfahren:

Nachdem die o.g. Dokumente in der Botschaft oder Honorarkonsulat eingegangen sind und überprüft wurden, wird ein Termin vereinbart, an welchem der Antragsteller seine TIM vorlegt bzw. mit seinen Zeugen erscheint. Das originale Antragsformular wird beim Termin ausgefüllt und unterschrieben.

Für den Fall, dass die Zeugen in Costa Rica sind, muss ein Termin zur Unterschrift des Formulars mit dem Obersten Wahlgerichtshof (Tribunal Supremo de Elecciones) vereinbart werden.

Sobald der Personalausweis ausgefertigt ist, wird er vom Obersten Wahlgerichtshof (Tribunal Supremo de Elecciones) an die Botschaft in Berlin oder an ein Honorarkonsulat geschickt.

Bearbeitungszeit:

  • 3 Monate bei Versand als Einschreiben
  • Um der Ablauf zu beschleunigen, können Sie auf eigene Kosten einen Kurierdienst beauftragen.

Gebühren: Kostenlos

Rechtsgrundlage:

  • - Verfassung von Costa Rica, Artikel 95 Unterabschnitt 2) und Artikel 104 Unterabschnitt 3).
  • - Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshofs (Tribunal Supremo de Elecciones) und  Artikel 73, 75, 76, 88 Unterabschnitte c), 89, 92 y 93 des Standesamt (Registro Civil).
  • Entscheidung 2337-E vom 6. September 2004, vom TSE.

 

WICHTIG

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