EINTRAGUNG VON TODESFÄLLEN IM AUSLAND
Erforderliche Dokumente:
- Anschreiben auf Spanisch mit Angabe einer E-mail Adresse oder Telefonnummer für Benachrichtigungen. Das Anschreiben wird im Beisein des Konsuls unterschrieben.
- Original und Kopie der Sterbeurkunde mit Apostille.
- Kopie von beiden Seiten des gültigen Personalausweises (cédula de identidad) oder Kopie der Seite mit persönlicher Information des Reisepasses des Interessenten.
- Deutschen Briefmarken für den Versand. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der Botschaft über den genauen Briefmarkenwert.
Vorgehensweise:
Nachdem die o.g. Dokumente überprüft sind, bekommen Sie einen Termin bei der Botschaft oder einem Honorarkonsulat, um das Anschreiben im Beisein des Konsuls zu unterschreiben. Der Interessent muss seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Bearbeitungszeit in Costa Rica:
- 2 Monate bei Versand per Einschreiben
- Um den Ablauf zu beschleunigen, können Sie auf eigene Kosten einen Kurierdienst beauftragen.
Kosten: Kostenlos
Rechtsgrundlage:
- Gesetz 3504 des Obersten Wahlgerichtshofs (Tribunal Supremo de Elecciones) und Artikel 59 des Standesamts (Registro Civil).