Embajada de Costa Rica

BEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR PENSIONÄRE

Wer kann sie beantragen?

Personen die sich im Ruhestand befinden und eine Pension von min. US-$ 1.000,- monatlich nachweisen können.

Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica:

  1. Antragsformular.
  2. Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
    1. Begründung des Antrags
    2. Vollständiger Name
    3. Nationalität
    4. Familienstand
    5. Alter
    6. Beruf
    7. Adresse
    8. Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
    9. Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
  3. Original und Kopie eines Dokumentes, mit Apostille, das beweist, dass die Person eine monatliche lebenslange Rente über den Betrag von min. US-$ 1.000 erhält. 
  4. 3 aktuelle farbige Passbilder.
  5. Original und Kopie der folgenden Dokumente, die nicht älter als sechs Monate ab Austellungsdatum sein dürfen und über eine Apostille verfügen müssen.
    1. Internationale Geburtsurkunde,
    2. Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzes der letzten drei Jahre,
    3. Internationale Heiratsurkunde, falls der Antragsteller verheiratet ist.
  6. Vollständige Kopie des Reisepasses, welcher mindestens noch 6 Monate gültig sein sollte.
  7. Bei der Beantragung eines Aufenthalts für den Ehegatten/die minderjährigen Kinder oder behinderte Erwachsene muss der Antragsteller die Verbindung zu der jeweiligen Person mit zuverlässigen Dokumenten nachweisen, die von den Behörden seines Herkunftslandes ausgestellt sein müssen und über die Apostille verfügen müssen.
  8. Zahlungsbeleg in Höhe von 50,00 US-Dollar mit Angabe des Namens der ausländischen Person. Dieses Geld muss in Colones auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica) überwiesen werden.
  9. Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
  10. Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
  11. Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.

Rechtsgrundlage:

  • - Gesetz 8764 für Migration und Ausländer, Titel VI, Kapitel II (Ley 8764 General de Migración y Extranjería, Título VI, Capítulo II.)

Weitere Informationen auf Spanisch finden Sie hier.

 

WICHTIG

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